Benutzungsordnung

Benutzungsordnung für die Kletteranlagen des DAV Sektion Südharz/ Sangerhausen e.V.

1. Berechtigung
1.1 Nur Befugte dürfen an der Kletterwand klettern: – Personen mit bezahltem Eintritt. – Personen mit gültigem Mitgliedsausweise der Sektion Südharz/Sangerhausen und deren Gäste. – Personen, die einem Kurs oder einer angemeldeten Gruppe angehören.
1.2 Nicht klettern dürfen: – Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, wenn sie ohne Aufsicht eines erwachsenen Befugten sind. Hiervon ausgenommen sind betreute Veranstaltungen und Angebote des DAV. – Personen, die Teilnehmer einer fremdgestalteten Gruppenveranstaltung ohne Einwilligung der Sektion Südharz/Sangerhausen des DAV sind.
1.3 Minderjährige unter 18 Jahren dürfen die Kletteranlage nach Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten auch ohne Begleitung benutzen.

2. Zutritt
2.1 Die Anlage ist nur zu den vorgesehenen Benutzungszeiten für den Kletterbetrieb vorgesehen.
2.2 Die Anlage darf nur von den durch die Aufsichtspersonen genommen werden.
2.3 Der Besucher muss sich unverzüglich nach dem Betreten der Kletteranlage bei den anwesenden Aufsichtspersonen melden.
2.4 Mit dem Betreten der Kletteranlage erkennt der Besucher die Regeln der Benutzungsordnung für den Kletterbetrieb an.
2.5 Die Aufsichtspersonen sind berechtigt die Benutzer zu kontrollieren.

3. Haftung
3.1 Jeder ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich und klettert auf eigenes Risiko.
3.2 Durch die Benutzung der Anlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt.
3.3 Auf persönliches Eigentum ist selber zu achten. Für verloren gegangene und beschädigte Gegenstände sowie Kleidung wird keine Haftung übernommen.
3.4 Schadensansprüche gegen den Betreiber sowie gegen dessen anwesende Aufsichtspersonen sind auf den Umfang abgeschlossenen Vereinshaftpflichtversicherung beschränkt.
3.5 Widerrechtliche Nutzung der Kletteranlagen (z. B. Einbruch) führt zwangsläufig zum Haftungsausschluss, evtl. zum Schadensersatz und ggf. zur Strafanzeige.

4. Veränderungen / Beschädigungen
4.1 Tritte, Griffe, Bohrhaken und Umlenker dürfen weder neu angebracht noch beseitigt werden. Beschädigungen und lose oder wackelige Griffe / Tritte sind unverzüglich zu melden.
4.2 Veränderungen an den Kletterwänden und Routen dürfen nur von Betreuern der Kletteranlage der DAV Sektion Südharz/ Sangerhausen durchgeführt werden.

5. Hausrecht
5.1 Das Hausrecht über die Kletteranlage übt der Träger oder eine von ihm beauftragte Ordnungskraft aus.

5.2               Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden.

6. Kletter- und Sicherungspraxis
6.1          Allgemein
6.1.1 Es darf nicht ohne angelegte Kletterausrüstung geklettert werden.
6.1.2 Gebouldert werden darf nur bis zu einer max. Tritthöhe von 1,5 m. Andere Nutzer dürfen nicht gefährdet oder behindert werden.
6.1.3 Das Klettern ist nur dann gestattet, wenn mindestens eine gängige Sicherungsmethode beherrscht und angewandt werden kann. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik selbst verantwortlich.
6.1.4 Es darf nur mit vom DAV-Hauptverein zugelassenen, anerkannten Sicherungsgeräten gesichert werden.
6.1.5 Es darf nicht barfuß oder in Socken geklettert werden.
6.1.6 Es darf nicht mit Steigeisen geklettert werden.
6.1.7 Der Kletternde hat sich stets mit einem gesteckten Achter oder doppelten Bulin einzubinden.
6.1.8 In Karabinern, insbesondere an Umlenkpunkten, darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden.
6.1.9 Vor dem Einstieg in die Topropes muss eine Sichtkontrolle vorgenommen werden, um sich zu vergewissern, dass das Seil auch im Umlenker eingehängt ist. Topropen an Zwischensicherungen ist nicht erlaubt.
6.1.10 Im Vorstieg müssen zur Verringerung des Sturzrisikos alle Zwischensicherungen eingehängt werden. Es ist untersagt in eine besetzte Route einzusteigen. Dies gilt auch, wenn eine bereits besetzte Route kreuzt.
6.1.11 Beim Vorstieg bitte bis zum ersten Haken spotten.
6.1.12 Die Sicherungsperson muss stehen.
6.1.13 Der Partnercheck ist Pflicht: Gurtverschluss geschlossen, Knoten richtig, Sicherungsgeräte richtig eingelegt und Karabiner verschlossen?
6.1.14 Mit herabfallendem Kleinmaterial ist stets zu rechnen.
6.1.15 Magnesia bitte sparsam verwenden und Griffe putzen.
6.1.16 Die ausgehängten Kletterregeln sind zu beachten.
6.2 Innenbereich
6.2.1 Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Der Träger übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.
6.3 Außenbereich
6.3.1 Bei Gewitter/ Blitzgefahr muss die Anlage verlassen werden bzw. sie darf nicht betreten werden.
6.3.2 Betonteile können jederzeit unvorhersehbar brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Der Träger übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der Felsstruktur.
6.3.3 Die Nutzung des Klettersteigs ist nur nach vorheriger Absprache mit einer anwesenden Ordnungskraft gestattet.
6.3.4 Der Klettersteig ist ausschließlich mit geprüften Klettersteigsets zu begehen.
6.3.5 Als Zwischensicherung im Vorstieg dürfen nur die vorhandenen Bohrhaken genutzt werden.
6.3.6 Als Zwischensicherung im Vorstieg dürfen nicht genutzt werden: – der Klettersteig – die Ringmuttern im Dach der Route Nr. 8 – die vorhandenen Sanduhren in der Felsstruktur – mobile Sicherungsmittel (z. B. Klemmkeile, Friends, etc.)
6.3.7 Als Umlenker im Toprope sowie zum Abseilen dürfen nur die vorhandenen Umlenkketten mit Doppelkarabiner genutzt werden.
6.3.8 Als Umlenker im Toprope sowie zum Abseilen dürfen nicht genutzt werden: – Die Ringmuttern im Dach der Route Nr. 8 – Die vorhandenen Abseilringe

7. Ordnung und Sauberkeit
7.1 Während der Nutzung der Kletteranlagen ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
7.2 Evtl. anfallender Müll ist beim Verlassen der Anlagen mitzunehmen.

8. Salvatorische Klausel
8.1 Sollte ein Abschnitt aufgrund der geltenden Rechtsprechung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Benutzungsordnung.

9. Betreiber / Verantwortliche
9.1 Träger und Betreiber der Kletteranlage ist der DAV Sektion Südharz/ Sangerhausen e.V..
9.2 Ansprechpartner für organisatorische, technische und sicherheitsrelevante Fragen ist das Betreuungspersonal des Deutschen Alpenvereins, Sektion Südharz/ Sangerhausen e.V..

Adresse:
Deutscher Alpenverein
Sektion Südharz/ Sangerhausen e.V.
Wilhelm-Koenen-Straße 89
06526 Sangerhausen