Geänderte Benutzerordnung

Ab sofort gilt unser aktueller „Zusatz zur Benutzerordnung der Kletteranlagen der DAV-Sektion Südharz/Sangerhausen e.V.
gemäß der
Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 30. Juni 2020″

Die Siebte SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 30. Juni 2020 erlaubt uns, unter Einhaltung der nachfolgenden Auflagen, den Kletterbetrieb wenn auch immer noch in beschränktem Rahmen weiter auszuweiten. So sind nun auch wieder Veranstaltungen der offenen Jugendarbeit möglich. Ebenso sind Zuschauer auf dem Vereinsgelände unter Beachtung der maximalen Anzahl von 20 Personen gestattet. Bitte haltet Euch alle an die folgenden Regeln, auf dass wir nicht zur Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 beitragen und schrittweise unser Vereinsleben wieder ausweiten und normalisieren können.

Wir wünschen Euch viel Freude beim Klettern,
Uwe Lange, 1. Vorsitzender
DAV-Sektion Südharz/Sangerhausen e.V.

  1. Das Klettern ist nur am Mammutfelsen gestattet.
    Das Kletteratelier bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
  2. Am Mammutfelsens klettern gleichzeitig maximal 14 Personen (7 Teams a 2 Personen).
  3. Alle Personen müssen sich in den ausliegenden Listen mit ihren Kontaktdaten registrieren.
  4. Zuschauer sind erlaubt, soweit die maximale Anzahl von 20 Personen nicht überschritten wird.
    Unter dieser Maßgabe können auch Eltern, die ihre Kinder zum Klettern bringen, auf dem Gelände bleiben.
  5. Das Klettertraining soll kontaktfrei stattfinden. Daher sollten Personen, die am Training teilnehmen, sich selbstständig den Klettergurt anzielen und sich selbstständig ins Seil einbinden können,
    oder deren Begleitpersonen aus demselben Haushalt dies für sie erledigen können. Bei Assistenz durch die Kletterbetreuer oder Trainer, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  6. Aus Gründen der Hygiene am Fels ist die Benutzung von Magnesia Pflicht.
  7. Es gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt leben.
    Um dies zu gewährleisten darf
    1. nur in Routen eingestiegen werden, wenn rechts und links die direkt benachbarten Routen frei sind
    1. nur jeweils eine Person auf jeweils einer Bank um den Felsen sitzen.
      (Ausnahme; Personen, die in einem Haushalt leben)
  8. Die verantwortlichen Kletterbetreuer oder Trainer haben das Recht bei Zuwiderhandlungen die entsprechenden Personen vom Gelände zu verweisen.